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 Schadenmelder  13.02.2020
Diverses

Fehlen einer Aufhebung der 30er Geschindigkeit

Beschreibung
Guten Tag

Die 30 er Geschwindigkeit auf der Sensemattstrasse ist gegen unten (Unterführung) mit einer 40er Tafel aufgehoben. Gegen oben Seite Freiburgstrasse aber nicht. Da müsste ich ja 30 fahren bis zur ersten 60er Tafel Richtung Bern.

Ist dies normal? Mit freundlichen Grüßen D. Gantenbein
Karte
Freiburgstrasse 967
3174 Köniz

Antworten

 24. Feb 2020, 11:07 Uhr
Guten Tag
Grundsätzlich, wenn nicht anders signalisiert, wird die geltende Signalisation ab der nächstfolgenden Verzweigung automatisch aufgehoben. Innerorts gilt dann die Geschwindigkeit von generell 50 km/h und ausserorts 80 km/h. Das heisst, wenn Sie von der Sensemattstrasse nach rechts oder nach links in die Freiburgstrasse einbiegen, gilt die Geschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeit gilt bis zur nächsten Signalisation.
Freundliche Grüsse
Gemeinde Köniz
 13. Feb 2020, 11:45 Uhr
Guten Tag
Besten Dank für Ihre Meldung.
Die zuständige Dienststelle wurde darüber informiert und wird sich um die Angelegenheit kümmern.
Freundliche Grüsse
Gemeinde Köniz
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Kommentare

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