Beschreibung
Primitives Graffiti - danke für eine rasche Entfernung.erledigt
Diverses
Schadenmelder 19.02.2020

Graffiti
Antwort
4. Mär 2020, 17:41 Uhr
Nach Prüfung des Graffitis müssen wir leider mitteilen, dass die Gemeinde Köniz nicht zuständig ist. Die betroffene Lärmschutzwand gehört zu einer privaten Parzelle. Ausserdem hat das Graffiti keinen für eine Entfernung relevanten Inhalt, welcher entweder rassistisch, sexistisch oder ehrverletzend ist.
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