Beschreibung
Von FussgängerInnen und SchülerInnen täglich x-fach begangener Weg hat nach Regen Pfützen, die mit ein paar Schaufeln Kies/Sand leicht zu füllen wären. So haben alle dreckige Schuhe oder weichen auf‘s Feld nebenan aus.erledigt
Diverses
Schadenmelder 01.03.2020

Weg
Antwort
4. Mär. 2020, 09:48 Uhr
Die Angelegenheit ist nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Es existiert kein öffentliches Wegrecht, somit ist die Gemeinde nicht in der Pflicht, baulichen Unterhalt zu leisten.
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